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Liebe Mitglieder, wir laden Sie herzlich zur SZG-H-Clubschau 2016 am 15. Oktober ein

Es können nur Mitglieder der SZG-H e.V. mit ihren Hovawarten an der SZG-H-Clubschau teilnehmen. Die Anzahl der Anmeldungen ist im Interesse eines geordneten Ablaufes begrenzt. Dabei werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen diese angenommen. Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die vorgesehene Anzahl der Aussteller, werden die überzähligen Anmeldungen zurückgewiesen.

 Ablaufplan der SZG-H-Clubschau 2016
für Mitglieder der SZG-H e.V.

 

Am: 15. Oktober 2016
Ort:
HSV Groß-Ottersleben
        Hohendodeleber Weg 69 a
        39110 Magdeburg

 Einlass: 9.00 Uhr

 

Sie erhalten die Startnummer und den Ausstellungskatalog an der Anmeldung. Ahnenpapiere und Impfausweis sind bereitzuhalten.

 

Beginn des Richtens: 9.30 Uhr

 

Gerichtet werden folgende Klassen in der aufgeführten Reihenfolge:

 

Babyklasse – Rüden

Jüngstenklasse – Rüden

Jugendklasse – Rüden

Zwischenklasse – Rüden

Offene Klasse – Rüden

Gebrauchshund-Klasse – Rüden

Veteranenklasse – Rüden

Babyklasse – Hündinnen

Jüngstenklasse – Hündinnen

Jugendklasse – Hündinnen

Zwischenklasse – Hündinnen        

Offene Klasse – Hündinnen

Gebrauchshund-Klasse – Hündinnen

Veteranenklasse – Hündinnen

Nachzuchtgruppenwettbewerb

Schönster Jungrüde der Ausstellung

Schönste Junghündin der Ausstellung

Schönster Rüde der Ausstellung

Schönste Hündin der Ausstellung

Ausstellungssieger

 

Dabei ist eine Mittagspause von 13.00-14.00 Uhr vorgesehen.

 

Einlaufen in den Ring

Die Klassen werden aufgerufen. Bei Aufruf Ihrer Klasse finden Sie sich bitte im jeweiligen Ring mit Ihrem Hovawart und Ihrer Startnummer ein. Die Ahnenpapiere sind einem Ringhelfer auszuhändigen, nicht dem Richter! Die Startnummer ist offen und gut sichtbar auf der Vorderseite der Oberkörperbekleidung des Hundeführers anzubringen. Bitte pünktlich im Ring erscheinen, andernfalls kann keine Bewertung erfolgen.
 

Urkunden, Richterberichte und Siegerehrung

Die Urkunden und die Richterberichte werden im Ring ausgegeben. Ebenso findet die Siegerehrung mit Überreichung der Pokale im Ring gleich nach der Bewertung der jeweiligen Klasse statt. Anlässlich der Siegerehrung wird dem Hovawart je nach Platz eine farbige Ehren-Kordel umgelegt, die das Ergebnis für den Rest des Tages sichtbar macht.

Dabei steht die Farbe:               Gelb (Gold) für den 1. Platz
                                                   Weiß (Silber) für den 2. Platz
                                                   Rot (Bronze) für den 3. Platz
                                                   Blau für den 4. Platz
 

Auf Wunsch kann ein Eintrag des Ergebnisses in die Ahnenpapiere vorgenommen werden.  

Noch einige Anmerkungen zur Präsentation im Ring:

Die Aufstellung ist entgegen des Uhrzeigersinns in Reihenfolge der Startnummern  zu wählen. Der Hovawart wird auf der linken Seite des Hundeführers mittels Leine und Halsband geführt. Die Kontrolle des Gebisses hat der Hovawart zuzulassen, bzw. ermöglicht der Aussteller die Prüfung durch den Richter. Ist die Gebisskontrolle nicht möglich, zieht dies eine Disqualifikation nach sich. Wird während der Bewertung vom Richter keine andere Anweisung gegeben, wird der Hovawart im Kreis unter Ausnutzung der vollen Ringgröße entgegen dem Uhrzeigersinn vorgeführt. d. h., der Hundeführer läuft außen, der Richter befindet sich in der Mitte des Vorführringes.

Ein kleiner Tipp für entspanntes Beobachten am Ring: Das Mitbringen eines Camping-Stuhles macht es möglich! Bitte auch Regenkleidung einplanen!!

 

Ausstellungsordnung

 Anmeldung

Für eine Anmeldung zur SZG-Clubschau ist es Voraussetzung, dass der auszustellende Hovawart sich im Eigentum eines Mitgliedes der SZG-H e.V. befindet. Der auszustellende Hovawart muss in ein Zuchtbuch eingetragen sein. Dies ist durch die Angabe der Zuchtbuchnummer bei der Anmeldung nachzuweisen. Eine Überprüfung erfolgt durch Vorlage der Ahnenpapiere am Veranstaltungstag.  

Damit Anmeldungen berücksichtigt werden können, müssen sie spätestens bis 03. Oktober 2016 auf den gegebenen Anmeldeformularen Online (Homepage der SZG-H e.V.) vollständig ausgefüllt, wenn notwendig mit Nachweisen (Gebrauchshundklasse), bei der Veranstalterin vorliegen. Zur Anmeldung ist nur der Eigentümer berechtigt. Für einen rechtzeitigen Zugang hat allein der Anmeldende Sorge tragen. Eine Anmeldung ist nur dann von der Veranstalterin angenommen, wenn dies dem Anmeldenden bestätigt wird. Die Anzahl der Anmeldungen ist im Interesse eines geordneten Ablaufes begrenzt. Dabei werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen diese angenommen. Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die vorgesehene Anzahl der Aussteller, werden die überzähligen Anmeldungen zurückgewiesen. Das Startgeld wird mit der Annnahme der Anmeldung durch die Veranstalterin fällig. Der Anmelder hat nach Erhalt der Bestätigung unverzüglich das Startgeld zu überweisen. Die Kontoverbindung und Verwendungszweck wird in der Anmelde-Annahme mitgeteilt. Die Zahlungen haben spesenfrei und in Euro zu erfolgen. Zahlungen im Ausland wohnender Aussteller sind bei rechtzeitiger Meldung am Veranstaltungstag möglich. Eine Rückerstattung des Startgeldes kann nicht beansprucht werden, selbst, wenn die Teilnahme an der Veranstaltung – unbeachtlich des Grundes - nicht erfolgt.

Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht, so ist es der Veranstalterin zum Beispiel bei Auslastung der Veranstaltung oder nicht ausreichend belegter Abstammung des Hovawartes möglich, die Anmeldung nicht anzunehmen.

Veranstaltung

Es werden nur Hovawarte bewertet, für die eine bestätigte Anmeldung vorliegt, sie im Ausstellungskatalog geführt werden und die Startgebühr rechtzeitig bei der Veranstalterin eingegangen ist.

 

Ahnentafeln und Impfausweise sind – auch mehrfach - auf Verlangen vorzulegen.


Es wird in folgenden Klassen nach Alter gerichtet:

(Stichtag ist der Ausstellungstag – nicht der Meldetag!!!)  

 

Baby-Klasse:

3 bis 6 Monate

Jüngsten-Klasse:

6 bis 9 Monate  

Jugend-Klasse:

9 bis 18 Monate 

Zwischenklasse:

15 bis 24 Monate 

Offene Klasse: 

ab 15 Monaten 

Gebrauchshundklasse:

ab 15 Monaten, mit Ausbildungskennzeichennachweis (VPG/IPO - als Kopie mitschicken). Hovawarte ohne gültigen Nachweis werden in die Offene Klasse versetzt. 

Veteranenklasse:

ab vollendetem 8. Lebensjahr 

Nachzuchtgruppenwettbewerb:

ein Elterntier und mindestens 2 bis max. 5 Nachkommen dieses Elterntieres (Eltern- und Nachkommentiere müssen auf der Ausstellung bewertet worden sein und mindestens die Formwertnote  "gut" erhalten haben) 

     

Es wird getrennt für Hündinnen und Rüden einer Klasse gerichtet. Platziert werden jeweils die ersten vier Hovawarte, jeder Teilnehmer erhält für seinen Hovawart die Beurteilung durch die Vergabe einer Formwertnote.

Hier werden die Bewertungen: Vorzüglich (V), Sehr Gut (SG), Gut (G) Genügend (Ggd), Ungenügend (Ugd) und Disqualifiziert (Disq) vergeben.

Abweichend davon wird die Baby- und Jüngsten-Klasse wie folgt bewertet: Viel Versprechend (vv), Versprechend (vsp) und Wenig Versprechend (wv)

Maßgeblich für die Bewertung ist der Rassestandard Nr. 190 der FCI

 

Für die Vorführung seines Hovawartes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Versäumt er das Einlaufen seiner Klasse in den Bewertungsring, hat er keinen Anspruch mehr auf Bewertung oder Platzierung. Hovawarte, für die eine Zahnkontrollkarte der SZG-H e.V. vorliegt, mit der die Gebissform und der Zahnstatus von zwei unabhängigen Richtern oder Zuchtwarten der SZG-H e.V. bestätigt wurde, können von der Gebisskontrolle im Ring ausgenommen werden. Im Interesse einer unvoreingenommenen und fairen Beurteilung durch die Richter hat Werbung, insbesondere für Hovawartzwinger, durch die Aussteller (Bekleidung) im Ring zu unterbleiben. Ausgenommen davon ist der Nachzuchtgruppenwettbewerb.

Aussteller und Besucher, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder Missstimmung verbreiten, können durch die Ausstellungsleitung des Platzes verwiesen werden.

 

Das Präsentieren eines Hovawartes mittels eines so genannten Stachelhalsbandes ist unzulässig und führt zum Ausschluss von der Bewertung und der Veranstaltung. Dies gilt auch bei  körperlicher Züchtigung des Hundes. Anweisungen des Richters und des Ausstellungspersonals sind Folge zu leisten.  

Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Bewertung besteht nicht.  

Die Entscheidung über die Bewertung trifft unanfechtbar der Zuchtrichter. Die Bewertungen unterliegen keiner Überprüfung. Öffentliche Kritik oder Diskussion der Bewertung sind unzulässig. Die Feststellungen des Zuchtrichters werden im Richterprotokoll festgehalten. Jeder Teilnehmer erhält das Richterprotokoll für seinen Hovawart sowie eine Urkunde, die das Ergebnis bescheinigt. Eine Eintragung in die Ahnenpapiere kann auf Wunsch vorgenommen werden. Dies ist auch nachträglich möglich. 

Für die jeweils 4 platzierten Hovawarte einer Klasse, jeweils für Hündinnen und Rüden, werden Ehrenpokale vergeben. 

Die Hovawarte, die jeweils die ersten beiden Plätze in der Jüngsten- und Jugendklasse belegt haben, sind berechtigt, im Finale um den Titel „Schönste Junghündin“  bzw. „Schönster Jungrüde“ anzutreten. 

Die Hovawarte, die jeweils die ersten beiden Plätze in der Zwischenklasse, Offene Klasse, Gebrauchshundklasse und Championklasse  belegt haben, sind berechtigt, im Finale um den Titel „Schönste Hündin“ bzw. „Schönster Rüde“ anzutreten. Der jeweilige Sieger dieses Ausscheides nimmt am Finale um den Titel „Ausstellungssieger“ teil. 

Für die genannten Titel wird jeweils ein Ehrenpokal vergeben.

 

Allgemeine Regeln

Kranke oder krankheitsverdächtige, missgebildete, mit Ungeziefer belastete oder bissige Hovawarte sind von der Veranstaltung ausgeschlossen und des Geländes zu verweisen bzw. von dem Ausstellungsgelände fernzuhalten. Dies gilt auch für läufige, sichtbar trächtige oder säugende Hündinnen, ebenso wie für Hündinnen in Begleitung ihrer Welpen.

Die Zuführung der Hunde wird tierärztlich überwacht. Mögliche Überprüfungen sind zu gewähren.

Hunde, die auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden, müssen nachweislich einen Tollwutimpfschutz haben. Dabei muss die Impfung spätestens 4 Wochen vor der Ausstellung und frühestens entsprechend der vom Hersteller vorgesehenen Wirkungsdauer des verabreichten Präparates entsprechen.

Die Eigentümer der ausgestellten Hovawarte haften für die durch ihre Hunde verursachten mittelbaren und unmittelbaren Schäden. Die Veranstalterin ist berechtigt, Fotografie- und Filmaufnahmen vom Ausstellungstag und -geschehen in eigenen Veröffentlichungen zu verwenden. 

Die Veranstalterin behält sich ihr Hausrecht vor.

 

Die Veranstalterin SZG-H e.V.